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Hausbesuche –
„aufsuchende zahnmedizinische Betreuung“
Untersuchungen und Diagnosen nach Augenschein nehmen wir gerne auch bei Ihnen zu Hause vor – weitergehende Schritte oder Behandlungen können wir allerdings aus rechtlichen und hygienischen Gründen nur in der Praxis vornehmen.
Dies kann z.B. bei pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderungen notwendig sein, wenn keine Möglichkeit besteht, regelmäßig eine Zahnarztpraxis aufzusuchen.
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